Planungs‑, Beratungs‑ und Wartungsleistungen Klimatechnik (B2B)
§ 1 Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge, Rahmenverträge sowie Leistungen der
KLIMA KOMBINAT Consulting GmbH, Lange Straße 19b, 89275 Elchingen – nachfolgend „Auftragnehmer“ – gegenüber seinen Auftraggebern. (2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtlichen Sondervermögen. (3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand (1) Der Auftragnehmer erbringt insbesondere:
- Planung, Projektierung und Auslegung von klima‑, lüftungs‑ und kältetechnischen Anlagen
- technische Beratung und Bestandsanalysen
- Erstellung von Konzepten, Berechnungen, Zeichnungen und Leistungsverzeichnissen
- Wartungs‑, Inspektions‑ und Überprüfungsleistungen auf Grundlage separater Wartungsverträge
(2) Die Leistungen des Auftragnehmers sind grundsätzlich Dienstleistungen. Ein bestimmter technischer, energetischer oder wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. (3) Ausführungs‑, Montage‑ oder Bauleistungen sowie deren Überwachung sind nicht Vertragsbestandteil, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich beauftragt wurden.
§ 3 Vertragsschluss / Rahmenverträge (1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. (2) Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung,
- Unterzeichnung eines Rahmen‑ oder Wartungsvertrages oder
- Beginn der Leistungserbringung.
(3) Rahmenverträge konkretisieren die Zusammenarbeit und gelten ergänzend zu diesen AGB.
§ 4 Leistungsphasen / HOAI‑Nähe (1) Sofern Leistungen an Leistungsphasen der HOAI angelehnt sind, dienen diese lediglich der Leistungsbeschreibung, nicht der zwingenden Anwendung der HOAI, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurde. (2) Der Auftragnehmer schuldet keine vollständige oder genehmigungsfähige Planung, sofern dies nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil ist.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Grundlagen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung (z. B. Bestandsunterlagen, Pläne, Anlagendaten, Bau‑ und Nutzungsvorgaben). (2) Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund unzureichender Mitwirkung berechtigen den Auftragnehmer zur Anpassung von Fristen und Vergütung.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen (1) Die Vergütung ergibt sich aus Angebot, Vertrag oder Rahmenvertrag. (2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. (3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. (4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.
§7 Termine und Fristen (1) Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. (2) Ereignisse höherer Gewalt, fehlende Mitwirkungsleistungen oder nachträgliche Änderungswünsche verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
§ 8 Schnittstelle zur VOB/B / Ausführung (1) Sofern die Planung des Auftragnehmers Grundlage für Leistungen Dritter nach VOB/B ist, haftet der Auftragnehmer nicht für:
- Ausführungsfehler
- Abweichungen von der Planung
- mangelhafte Koordination durch Dritte
(2) Eine Haftung für die Bauausführung oder deren Überwachung besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Beauftragung.
§ 9 Wartungsverträge (1) Wartungs‑ und Inspektionsleistungen werden ausschließlich auf Grundlage eines separaten Wartungsvertrages erbracht. (2) Wartungsleistungen umfassen ausschließlich die vertraglich definierten Tätigkeiten und stellen keine Instandsetzung oder Modernisierung dar. (3) Reaktionszeiten gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden und beginnen erst nach Störungsmeldung innerhalb der vereinbarten Geschäftszeiten. (4) Wartungsleistungen ersetzen keine gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen oder Betreiberpflichten, sofern diese nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil sind.
§ 10 Gewährleistung (1) Für Beratungs‑ und Planungsleistungen wird keine Gewähr für einen bestimmten Erfolg übernommen. (2) Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. (3) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 12 Monate ab Leistungserbringung, soweit gesetzlich zulässig.
§ 11 Haftung (1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. (2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. (3) Eine Haftung für Produktionsausfall, entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 12 Urheber‑ und Nutzungsrechte (1) Alle vom Auftragnehmer erstellten Unterlagen bleiben dessen geistiges Eigentum. (2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur vertraglich vereinbarten Verwendung. (3) Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
§ 13 Vertraulichkeit. Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht öffentlich bekannten Informationen aus der Zusammenarbeit vertraulich zu behandeln, auch über das Vertragsende hinaus.
§ 14 Datenschutz Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen.
Weitere Informationen enthält die separate Datenschutzerklärung.
§ 15 Schlussbestimmungen (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz des Auftragnehmers. (3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Stand: 29.04.2026
